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Die einmalige Aufnahmegebühr pro Kanzlei am AG-Ort beträgt lediglich EURO 40,00 und am LG-Ort EURO 125,00. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen entsprechend ebenfalls EURO 40,00 bzw. EURO 125,00. Wenn Sie mehrere Mitglieder einer Kanzlei in dem Mitgliedsverzeichnis namentlich aufgeführt haben wollen, so erhöht sich der Mitgliedsbeitrag beim AG-Bezirk um jeweils EURO 15,00 und beim LG-Bezirk um jeweils EURO 25,00 zzgl. USt.
Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag für ausländische Kanzleien betragen pauschal jeweils EURO 50,00, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind jährlich zwei Fortbildungsveranstaltungen mit hochkarätigen Referenten aus Wissenschaft und höchstrichterlicher Rechtsprechung und zwar für sämtliche Mitarbeiter einer Mitgliedskanzlei, die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Jahrestagung nebst Rahmenprogramm, die Aufnahme ins Internet-Verzeichnis, erhebliche Rabatte aufgrund von Rahmenverträgen, u.a.m.
Obgleich wir mit über 800 Kanzleien die größte Korrespondenzgemeinschaft sind, sind noch einige Gerichtsorte unbesetzt. Ein Blick in unser Internetverzeichnis zeigt Ihnen, ob Ihr Gerichtsort noch zu besetzen ist. Falls Sie unser Modell überzeugt, würden wir uns freuen Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.
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