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Frühjahrstagung 28.-30.04.2023 in Nürnberg

 

23.02.2023

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Nürnberg, mit der schönsten Altstadt Deutschlands, ist das Ziel unserer diesjährigen Frühjahrstagung. Nürnberg liegt zentral und ist für jeden mit jedem Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Flugzeug) bestens erreichbar. Wir laden Sie deshalb zur Frühjahrstagung der Advounion nach Nürnberg vom 27.-30.04.2023 sowie zu den damit verbundenen zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen ganz herzlich ein. Auch dieses Jahr führen wir die Fortbildungen gleichzeitig präsent und online durch, so dass jeder von Ihnen vor Ort oder von zu Hause aus teilnehmen kann.

Gleichzeitig laden wir alle Mitglieder der Advounion zur Jahreshauptversammlung am Sonntag 30.04.2023 um 14.45 Uhr im "NH Collection Nürnberg City" in Nürnberg ein.

Das Tagungsprogramm, das Anmeldeformular sowie die Tagesordnung finden Sie hier und auf unserer Homepage www.advounion.de /Aktuelles auch zum Herunterladen.

Im zentral gelegenen, topmodernen Tagungshotel „NH Collection Nürnberg City haben wir für Sie ein Zimmerkontingent zu rabattierten Preisen reserviert und empfehlen Ihnen, sich möglichst bald anzumelden, denn das Hotel ist an diesem verlängerten Wochenende bereits jetzt schon weitgehend ausgebucht. 

Die Bahn bietet sehr günstige Verbindungen, wenn Sie rechtzeitig buchen.

Auch dieses Mal bieten wir wieder zahlreiche Seminare sowohl für Allgemeinanwälte, als auch für Fachanwälte auf den Gebieten Arbeits-, Bau-, Familien-, Erb-, Miet-WEG, Medizin-, Sozial-, Steuer-, Straf-, Verkehrs-, Versicherungs-, und Verwaltungsrecht an. Für Fachanwälte selbstverständlich mit Bescheinigung nach § 15 FAO. Wegen den Online-Teilnehmern teilen wir die täglichen 5 Nettostunden in jeweils 2 Blöcke zu je 2,5 Stunden mit einer Kaffeepause dazwischen.

Wir bieten Ihnen aber nicht nur weitere Rechtsgebiete und neue Themen, sondern auch zahlreiche neue Referenten aus Rechtsprechung und Anwaltschaft.

Im Arbeitsrecht präsentieren wir Ihnen am 1. Tag mit RAin und FAin ArbR  Dr. Anja Euler eine bundesweit erfahrene Referentin, Dozentin an der Uni Konstanz im Schnittstellenbereich zwischen Arbeits-und Sozialrecht, sowie Autorin mehrerer Fachbücher. Sie werden viel Spaß an ihrer erfrischenden und kompetenten Vortragsart haben.

Am 2. Tag referiert Frau Dr. Euler zusammen mit dem seit über 30 Jahren erfahrenen Korreferenten und Buchautor sozialrechtlicher Themen, VRi am Bayerischen Landessozialgericht Willi Johannes Kainz zur Schwerbehindertenrechtsprechung aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht. Freuen Sie sich auf dieses erfahrene Duo. Dieses Seminar ist auch als Nachweis für Fachanwälte Arbeitsrecht und Sozialrecht geeignet.

Vizepräs. ArbG Berlin Dr. Kay Wollgast und erfahrener Referent an der Richterakademie, von dem die letztjährigen Teilnehmer auf Rügen einstimmig sagten: „Den wollen wir wieder haben!“, wird Sie am 3. Tag sicherlich wieder genauso begeistern.

Der vom „Handelsblatt“ als „Bester Steuerberater 2022“ gekürte Referent RA, FA SteuerR und StB Matthias Weidmann, München eröffnet am 1. Tag die Fortbildung im Familien- und Erbrecht. Als versierter Kenner der Materie behandelt er mit Ihnen sämtliche „must haves“ und die aktuellsten steuerlichen Implikationen im Familien- und Erbrecht. Dieses Seminar ist für Fachanwälte Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht als Nachweis geeignet.

VRi a.D. LG Stuttgart, Walter Krug, die Ihnen allen bekannte Koryphäe des deutschen und europäischen Erbrechts, referiert bekanntlich in höchst kompetenter und unterhaltsamer Weise am zweiten Tag zum stets aktuellen Thema „Lebzeitige Zuwendungen und ihre Auswirkungen im Familien-und Erbrecht“ (1. Block) sowie “Die Immobilie im Familien-und Erbrecht einschl. EuGüVO, ImmobilienwertvermittlungsVO 2021 und Grundzüge der Teilungsversteigerung“ (2. Block). Dieses Seminar ist für Fachanwälte Familienrecht und Erbrecht als Nachweis geeignet.

RA FA FamR Michael Klein aus Regensburg, Advounion-Urgestein und unerschöpfliche Quelle des Familienrechts, von dem die Teilnehmer sagen: „Klein geht immer!“, hat in der Corona-Pause neue Familienrechtsbücher geschrieben und bringt Sie am 3. Tag in 5 Stunden mit einem aktuellen Update auf den allerneuesten Stand im Familienrecht.

Die von Ihnen bekanntlich hochgeschätzte Referentin OAA Gracia Dahmen von der StA Duisburg und Dozentin an der Justizfachhochschule in Essen gibt Ihnen am 1. Tag zahlreiche Praxistipps und Verteidigerstrategien bei der Verteidigung in den wichtigsten Verkehrsstraftaten. Sie gewährt Ihnen auch Einblicke in die „Schwachstellen“ staatsanwaltschaftlicher und verwaltungsrechtlicher Möglichkeiten und gibt Ihnen wichtige Tipps im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dieses Seminar ist für Fachanwälte Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht nach FAO geeignet.

Neuer Referent bei uns ist der Ihnen allen bekannte Verkehrsrechtsreferent RA FA Verkehrsrecht Roman Kasten, der am 2. Tag in einem speziell für Sie kreierten neuen Seminar sämtliche Aspekte aus dem Blickwinkel eines Unternehmers als Halter von Kraftfahrzeugen unter allen erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Er ist Verbandsjurist des Bundesverbands Fuhrparkmanagement und bundesweit tätiger Referent für Verkehrs- und fuhrparkrechtliche Themen.

RA Joachim Otting ist, wie alle wissen, das Maschinengewehr des Sachschadens- und Kaskorechts. Er rattert in einem Seminar mehr neue Entscheidungen und Tipps für die Praxis herunter, als sich ein Teilnehmer merken kann. Jede Seminarstunde bei ihm ist ein fachlicher und rhetorischer Genuß. Es gibt wieder viel Neues. Dieses Seminar ist für Fachanwälte Verkehrs- und Versicherungsrecht als Nachweis nach FAO geeignet.

Ein besonderer Leckerbissen, den wir Ihnen dieses Jahr erstmalig, und in den folgenden Fortbildungstagungen vermutlich wiederholt präsentieren werden, ist das neue Seminarthema „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“. Dieses Seminar ist ein Muß für jeden Anwalt, oder wie der BGH im Urteil vom 18.07.2016 (AnwZ 46/13 sagt: “ Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein“. Dieses Fortbildungsthema ist laut BGH nicht nur für Allgemeinanwälte besonders geeignet, sondern auch für Fachanwälte und als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für alle Fachanwaltsgebiete geeignet, „bei denen die Sachverhaltsermittlung durch Zeugenbeweis typischerweise von besonderer Bedeutung ist“. In dem Seminar werden deshalb typische Fallkonstellationen aus dem Verkehrs-, Straf-, Versicherungs-, Arbeits-, Bau-, Familien-, Medizin-, Miet-und WEG-, Sozial- und Verwaltungsrecht (Asylverfahren) behandelt. Die Fortbildungsbescheinigung gilt daher für die vorgenannten Fachanwaltsgebiete. Jahrzehntelang erfahrener Experte auf diesem Gebiet ist VRi LG Martin Hussels. Er ist langjähriger Vorsitzender der 5. Strafkammer und 1. Strafvollstreckungskammer am Landgericht Ravensburg sowie langjähriger Dozent an der Universität Konstanz zu diesem Thema und Ausbilder an der Richterakademie. Hier zeigt Ihnen ein erfahrener Praktiker und Wissenschaftler, wie Zeugen und Richter „ticken“. Das Seminar ist gespickt mit praktischen Versuchen und zahlreichen Szene-Filmen. Schon allein dieses Seminar (3 Vormittage à 5 Std.) lohnt den Ausflug nach Nürnberg oder die Teilnahme online.

Wir bitten Sie auch dieses Mal wieder ausdrücklich, Ihre(n) (Ehe)-Partner(in) mitzubringen, denn neben hochkarätigen Fortbildungen am Vormittag haben wir wieder ein interessantes Rahmenprogramm zusammengestellt. Unsere Begleitpersonen werden bereits am Vormittag das Albrecht-Dürer-Museum erkunden. Nach den Fortbildungen werden wir dann an den Nachmittagen gemeinsam die wichtigsten Sehenswürdigkeiten Nürnbergs (Altstadtführung, Kaiserburg, ehemaliges Reichsparteitagsgelände) besichtigen. Leiten Sie diese Einladung bitte auch an Ihre weiteren KanzleikollegInnen, vor allem an Ihre Jungen, oder befreundete AnwälteInnen weiter, denn wir freuen uns immer über „frisches Blut“ auf unseren Veranstaltungen. Neumitglieder, die noch vor der Veranstaltung der Advounion oder der Advoakademie beitreten, erhalten ein 5-Std.-Seminar (präsent oder online) gratis.

Sollten Sie dieses Mal weder präsent, noch online teilnehmen können, bieten wir Ihnen dieses Jahr noch zahlreiche weitere Präsenz- und Online-Fortbildungen sowohl für Anwälte, als auch für Kanzleimitarbeiter. Die Einzelheiten hierzu erhalten Sie gesondert.  

Im Namen des gesamten Vorstands verbleibe ich mit freundlichen kollegialen Grüßen

Lischka
Rechtsanwalt