Berufliche Fortbildung ist in Anbetracht ständig neuer Gesetze und ständig neuer Rechtsprechung für Rechtsanwälte gemäß § 46 a VI BRAO gesetzlich vorgeschrieben.
Untersuchungen der BRAK und des DAV besagen jedoch, dass sich angeblich lediglich 50 % aller deutschen Rechtsanwälte fortbilden. Die advounion hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Fortbildungsbereitschaft ihrer Mitglieder durch Anreize zu fördern.
Zu diesem Zweck hat sie ein eigenes Fortbildungs- und Zertifizierungsinstitut gegründet, das qualitativ hochwertige, jedoch kostengünstige Fortbildungen für juristische und steuerberatende Berufe anbietet und Teilnehmer an nachgewiesenen Fortbildungen durch ein Zertifikat auszeichnet. Sie stattet dieses Institut personell und organisatorisch aus.