zur Startseite von advounion e.V. Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.
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Diese Erfahrungen haben 1992 zur Gründung unserer Korrespondenzanwaltsgemeinschaft geführt, die sich einem bestimmten Kodex unterwirft, nämlich Korrespondenzmandate mit derselben Sorgfalt wie eigene Mandate zu betreuen und solche innerhalb der Gemeinschaft zu vergeben.

Diese Form der Zusammenarbeit hat sich bewährt. Unsere Korrespondenzanwaltsgemeinschaft ist mit über 800 Mitgliedskanzleien und rund 4000 Anwälten aus dem In- und Ausland die weitaus größte Vereinigung dieser Art in Deutschland. Alle ausländischen Mitglieder korrespondieren in Deutsch. Hierdurch verfügen wir über ein Zugriffspotential an Fachwissen, Spezialisierung und Fremdsprachen, das vor dem Hintergrund großer Kanzleizusammenschlüsse und EWIVs in Deutschland und in Europa jedem Vergleich standhält.

Durch die Größe der Gemeinschaft hat die Mitgliedschaft aber auch einen erheblichen wirtschaftlichen Aspekt. Die zu vergebenden Mandate verlieren sich nicht im weiten Feld der Anwaltsverzeichnisse, sondern bleiben in der Gemeinschaft. Pro AG-Bezirk werden nicht mehr als 2 Kanzleien aufgenommen; in Großstädten können es maximal 3 Kanzleien sein. Es gibt keine "Eintagsfliegen" bei der Mandatsvergabe, denn in der Gemeinschaft findet ein reger Austausch statt. Für eine Kanzlei am LG-Ort sind 50 zusätzliche Korrespondenzmandate pro Jahr, die man im Zweifel sonst nie bekäme, keine Seltenheit. Die Erfahrung zeigt, daß sich der Mitgliedsbeitrag stets bereits mit dem ersten Korrespondenzmandat mehr als amortisiert.

Die einmalige Aufnahmegebühr pro Kanzlei am AG-Ort beträgt lediglich EURO 40,00 und am LG-Ort EURO 125,00. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen entsprechend ebenfalls EURO 40,00 bzw. EURO 125,00. Wenn Sie mehrere Mitglieder einer Kanzlei in dem Mitgliedsverzeichnis namentlich aufgeführt haben wollen, so erhöht sich der Mitgliedsbeitrag beim AG-Bezirk um jeweils EURO 15,00 und beim LG-Bezirk um jeweils EURO 25,00 zzgl. USt.
Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag für ausländische Kanzleien betragen pauschal jeweils EURO 50,00, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.

Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind jährlich zwei Fortbildungsveranstaltungen mit hochkarätigen Referenten aus Wissenschaft und höchstrichterlicher Rechtsprechung und zwar für sämtliche Mitarbeiter einer Mitgliedskanzlei, die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Jahrestagung nebst Rahmenprogramm, die Aufnahme ins Internet-Verzeichnis, erhebliche Rabatte aufgrund von Rahmenverträgen, u.a.m.

Obgleich wir mit über 800 Kanzleien die größte Korrespondenzgemeinschaft sind, sind noch einige Gerichtsorte unbesetzt. Ein Blick in unser Internetverzeichnis zeigt Ihnen, ob Ihr Gerichtsort noch zu besetzen ist. Falls Sie unser Modell überzeugt, würden wir uns freuen Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

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