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Wer wir sind

 

Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege,

bei der Prozeßführung vor auswärtigen Gerichten ist man häufig gezwungen Unterbevollmächtigte mehr oder wenig nach dem Zufallsprinzip aus dem Anwaltsverzeichnis auszuwählen. Die Zusammenarbeit ist nicht immer gleichermaßen befriedigend. Die eher negativen Erfahrungen lassen sich etwa wie folgt zusammenfassen:

  • Korrespondenzmandate werden mit erkennbar weniger Sorgfalt als eigene Mandate betreut
  • Terminsberichte haben oft keinerlei Informationswert und geben häufig nur Formalien wieder
  • "Ich habe Sie in meine Liste der Korrespondenzanwälte aufgenommen", ist eine gern gebrauchte Floskel - selten mehr.

Vielleicht haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ursache für die häufig zu beobachtende Gleichgültigkeit gegenüber Korrespondenzmandaten ist, daß sich die anwaltlichen Partner fremd bleiben und Prozeßbevollmächtigte ihre Mandatierung als "Eintagsfliege" betrachten.

 
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