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advounion-Zertifizierungsinstitut

 

Berufliche Fortbildung ist in Anbetracht ständig neuer Gesetze und ständig neuer Recht­spre­chung für Rechtsanwälte gemäß § 46 a VI BRAO gesetzlich vor­ge­schrie­ben.
Untersuchungen der BRAK und des DAV besagen jedoch, dass sich angeblich le­dig­lich 50 % aller deutschen Rechtsanwälte fortbilden.
Die advounion hat sich deshalb zum Ziel ge­setzt, die Fortbildungsbereitschaft ihrer Mitglieder durch An­rei­ze zu fördern.
Zu diesem Zweck hat sie ein eigenes Fortbildungs- und Zer­ti­fi­zie­rungs­in­sti­tut gegründet, das qualitativ hochwertige, jedoch kostengünstige Fortbildungen für juristische und steu­er­be­ra­ten­de Berufe anbietet und Teilnehmer an nachgewiesenen Fortbildungen durch ein Zer­ti­fi­kat aus­zeich­net. Sie stattet dieses Institut personell und organisatorisch aus.

 
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